Die Beihilfe erstattet einen festgelegten Prozentsatz deiner Gesundheitskosten. Der Rest läuft über eine private Restkostenversicherung.
Als Referendarin oder Referendar im Beamtenverhältnis auf Widerruf bist du ab dem ersten Diensttag beihilfeberechtigt, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind — und zwar in jeder Schulart.
Ehegatten (unter Beachtung einer Einkommensgrenze) und Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden, erhalten einen eigenen Beihilfeanspruch mit eigenem Bemessungssatz.
Ambulante ärztliche Behandlungen · stationäre Behandlung (Zweibettzimmer, Chefarzt) · viele Arznei- und Verbandmittel · Heilmittel wie Physiotherapie · Hilfsmittel wie Sehhilfen · Zahnersatz im Rahmen der Vorgaben · bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.
Einbettzimmer oder Komfortunterkünfte · Vorsorge-Check-ups ohne medizinische Veranlassung · Wellness- und Kurleistungen ohne Begründung · Zahnersatz über GOZ-Höchstbeträge hinaus · Brillen über den festen Höchstbetrag hinaus.
Chefarztbehandlung (25 € Eigenanteil/Tag) und Zweibettzimmer (7,50 €/Tag) sind zwar beihilfefähig — diese Eigenanteile solltest du über deine PKV oder einen Beihilfeergänzungstarif abdecken.
Zuständig ist das Landesamt für Finanzen mit seinen Beihilfestellen. Anträge müssen innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen gestellt werden.
Arztrechnungen, Apothekenquittungen, Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel.
Papier-Antrag, Online-Portal „Mitarbeiterservice Bayern" oder App „Beihilfe Freistaat Bayern".
Name, Beihilfenummer, Dienststelle, berücksichtigungsfähige Angehörige, Bankverbindung.
Je nach Auslastung mehrere Wochen; bei Rückfragen ggf. zusätzliche Nachweise einreichen.
Als Lehramtsstudent:in kannst du dir früh deinen Platz in der privaten Krankenversicherung sichern — ohne jetzt schon den vollen Beitrag zu zahlen. Beim Start ins Referendariat wirst du dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen.
Für neu verbeamtete Lehrkräfte mit Vorerkrankungen: garantierte Aufnahme in einen beihilfekonformen Tarif, Risikozuschlag begrenzt auf max. 30 %. Gilt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der Verbeamtung.
Wir rechnen mit dir gemeinsam durch, wie eine passende Restkostenversicherung deine Beihilfe sinnvoll ergänzt.