Der Vorbereitungsdienst führt dich durch Seminarschule und Einsatzschule bis zur Zweiten Staatsprüfung — und direkt ins Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Kennenlernen von Seminar- und Einsatzschule, Hospitation, erste angeleitete Unterrichtsversuche.
Zunehmend selbstständige Unterrichtsplanung und -durchführung, begleitet durch Feedback und Beratung.
Unterrichtsbesuche mit Bewertung, schriftliche, mündliche und praktische Teile der Zweiten Staatsprüfung.
Die konkrete Ausgestaltung — Anzahl der Unterrichtsbesuche, Umfang der Prüfungsstunden, Art der Prüfungsleistungen — richtet sich nach der jeweils einschlägigen Zulassungs- und Ausbildungsordnung deiner Schulart (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium oder Förderschule).
Das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung hat erheblichen Einfluss auf deine Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
Du unterrichtest eigenverantwortlich und wirst dabei bewertet.
In Fachdidaktik, Pädagogik oder Schulrecht.
Dokumentationsbezogene Teile, je nach Schulart und Ordnung.
Referendarinnen und Referendare stehen im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten eine Besoldung nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz — kein Tarifgehalt.
~1.703 €
brutto/Monat, Stand Februar 2025
~1.735 €
brutto/Monat, Stand Februar 2025
~1.770 €
brutto/Monat, Stand Februar 2025
Hinzu kommen je nach persönlicher Situation Familienzuschlag, vermögenswirksame Leistungen und eventuelle Sonderzahlungen. Nach der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe steigt die Besoldung auf die reguläre Gruppe — z. B. A12 (rund 4.527 €) oder A13 (rund 5.248 €), Stand 2025.
Dazu gehören allgemeine Dienstpflichten wie Loyalität und Fortbildungspflicht sowie besondere Ausbildungspflichten im Vorbereitungsdienst.
Beachtung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, Loyalität gegenüber dem Dienstherrn, Fortbildungspflicht.
Teilnahme am Studienseminar, Führung des amtlichen Schriftwesens, nachweisliche Unterrichtsvorbereitung.
Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten, unverzügliche Mitteilung bei Dienstunfähigkeit.
Beamter auf Widerruf heißt: Besoldung und Beihilfeanspruch bestehen bereits — ein dauerhafter Versorgungsanspruch aber noch nicht.
Ohne bestandene Zweite Staatsprüfung ist eine reguläre Verbeamtung im Schuldienst des Freistaats Bayern in der Regel nicht möglich. Ob und wo eine Übernahme erfolgt, hängt vom Lehrerbedarf in Schulart und Region ab.
Allgemeine Voraussetzungen wie die Staatsangehörigkeit im Sinne der geltenden Vorschriften.
Wird in der Regel durch eine amtsärztliche Untersuchung nachgewiesen — dabei muss eine dauerhafte Dienstfähigkeit bis zur Altersgrenze wahrscheinlich sein.
Insbesondere keine schwerwiegenden disziplinarischen oder strafrechtlich relevanten Verfehlungen.
Wir ordnen deine persönliche Situation ein und zeigen dir, worauf es in deiner Schulart und Region ankommt.